Update - 3. Oktober 2019: CITES gibt offizielle Benachrichtigung für Dalbergia (Palisander) Annotation Change heraus
Im August 2019, während der Konferenz der Vertragsparteien (CoP18) in Genf, Schweiz, wurde die Anmerkung 15 von den 182 Mitgliedsländern und der Europäischen Union angenommen. Diese Anmerkung, vorgeschlagen in der Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), stellt eine bedeutende Ausnahme für Musikinstrumente dar.
Nach der CoP18 gab die CITES eine offizielle Mitteilung vom 26. November 2019 heraus, in der festgehalten wurde, dass ab diesem Datum Musikinstrumente, die aus allen Arten von Dalbergia hergestellt sind, mit Ausnahme von brasilianischem Rosenholz, keine CITES-Genehmigung mehr benötigen. Diese Ausnahme gilt für fertige Musikinstrumente, fertige Teile und fertiges Zubehör.
Zusammenfassend ist es nach der während der Konferenz der Vertragsparteien (CoP18) in Genf, Schweiz, im August 2019 angenommenen Änderung nicht mehr erforderlich, CITES-Genehmigungen für den Export von Musikinstrumenten sowie deren Teilen und Zubehör zu erhalten, die aus allen Arten von Dalbergia hergestellt sind, mit Ausnahme von brasilianischem Rosenholz. Diese Ausnahme markiert eine bedeutende Veränderung, indem die Anforderungen für vorherige Genehmigungen für den internationalen Handel mit Musikinstrumenten aus diesen Hölzern aufgehoben werden, und spiegelt die internationale Zusammenarbeit im Schutz gefährdeter Arten wider.
Dennoch empfiehlt Guitar From Spain seinen Kunden nachdrücklich, zu überprüfen, ob es in ihren jeweiligen Ländern zusätzliche Einschränkungen für den Import von Instrumenten aus diesen oder anderen Hölzern gibt. Im Falle einer Inspektion oder Ablehnung des Imports einer Gitarre durch die Behörden dieses Landes entbindet sich Guitar From Spain von jeder Verantwortung.
Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften und Beschränkungen in ihrem Zielland eingehalten werden. Obwohl wir über die von der CITES gewährte Ausnahme für Musikinstrumente aus bestimmten Hölzern informiert haben, können zusätzliche nationale Vorschriften existieren, die vom Käufer vor der Einfuhr berücksichtigt werden sollten. Wir danken unseren Kunden für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit in dieser Angelegenheit.